Der Verstorbene wird in einem Vollholzsarg in einem Erdgrab beigesetzt. Dabei gibt es die verschiedesten Möglichkeit der Beisetzung.
Bei der Beisetzung in einem Reihengrab, wird die Lage des Grabes von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Eine Verlängerung ist hier nicht vorgesehen.
Bei Beisetzung in einem Wahlgrab, können die Angehörigen die Lage und die Größe des Grabes auswählen. Die Ruhezeit beträgt bei beiden Grabarten 25 bis 30 Jahren, je nach Friedhof.